Achtung: Betreten der Amtsgebäude nur mit Mund-Nasen-Schutz
14. September 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Gemäß der ab 14.09.2020 geltenden
- Covid-19-LV-Novelle, BGBL II
Nr. 398/2020
ist das Betreten des Amtsgebäudes
ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz
gestattet.
Sollten Sie keine Schutz-Maske mit sich führen, wird Ihnen im Eingangsbereich eine zur Verfügung gestellt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, von der Hände-Desinfektion Gebrauch zu machen.
Bitte halten Sie generell einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis