Die Stadtgemeinde Wolfsberg hat gemäß § 35
Abs. 2 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) Zeit, Ort und
Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates im Internet kundzumachen. Die
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates ist gemäß § 45 Abs. 4
K-AGO jedenfalls innerhalb von zwei Monaten fertig zu stellen. Nach
Fertigstellung der Niederschrift sind die vom Gemeinderat gefassten
Beschlüsse gemäß § 45 Abs. 6 K-AGO unter Wahrung der Interessen des
Datenschutzes in ihrem genauen Wortlaut samt dem Ergebnis der Abstimmung
im Internet zu veröffentlichen.