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Wolfsberg

Gemeindeverwaltung

🔥 Osterfeuer 2026 – Wichtige Regeln & Termine für Wolfsberg

Am Karsamstag, 4. April 2026, werden traditionell wieder Osterfeuer entzündet.

Bitte beachten: Grundsätzlich ist das Verbrennen von Materialien im Freien verboten – erlaubt sind nur Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Fackelschwingen) in der Nacht auf Ostersonntag

✅ Das ist unbedingt zu beachten

- Nur unbehandelte pflanzliche Materialien verwenden (Holz, Strauch- und Baumschnitt)

- Keine Abfälle wie Kunststoff, Gummi, Lacke oder Baumaterialien

- Feuer ständig beaufsichtigen, nach dem Abbrennen kontrollieren

- Bei Wind oder Funkenflug das Feuer sofort löschen

- Zufahrten für Einsatzkräfte & Hydranten freihalten

- Ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten; keine Stroh- oder Heuballen als Sitzgelegenheiten

- Im Umkreis von 50 m dürfen sich keine Gebäude, Straßen, Wälder oder brennbare Objekte befinden

- Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher, Wasserschlauch, Sand)

- Bei Gefahr: Notruf 122

- Waldbrandverordnungen beachten!

📝 Genehmigungen & Meldungen

Innerhalb des bebauten Gebiets

➡️ Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters erforderlich (kostenpflichtiger Bescheid)

Frist: spätestens Do., 26. März 2026 – 16 Uhr

Ortsaugenschein: Mo., 30. März 2026

Außerhalb des bebauten Gebiets

➡️ Brauchtumsfeuer müssen 4 Werktage vorher gemeldet werden

Frist: spätestens Di., 31. März 2026 – 16 Uhr


Eine verantwortliche Person ist anzugeben

Bei Wind oder Trockenheit: absolutes Verbot


📞 Service & Informationen

Unsicher, ob Ihr Grundstück im bebauten Gebiet liegt?

Baurechtsabteilung

📞 04352 / 537 – DW 307 oder DW 212


Formulare:

📍 im Rathaus

🌐 online auf https://www.wolfsberg.at/woservice/formulare/formulare-zum-ausdrucken#ostern-2026

🌱 Hinweis für den Naturschutz

Bitte das Holzmaterial vor dem Abbrennen umlagern, damit Kleintiere wie Igel, Mäuse oder Vögel geschützt werden.

Ein Lagerfeuer brennt in der Nacht, seine Flammen reichen hoch in den dunklen Himmel und beleuchten die Umgebung.