🔥 Osterfeuer 2026 – Wichtige Regeln & Termine für Wolfsberg
Am Karsamstag, 4. April 2026, werden traditionell wieder Osterfeuer entzündet.
Bitte beachten: Grundsätzlich ist das Verbrennen von Materialien im Freien verboten – erlaubt sind nur Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Fackelschwingen) in der Nacht auf Ostersonntag
✅ Das ist unbedingt zu beachten
- Nur unbehandelte pflanzliche Materialien verwenden (Holz, Strauch- und Baumschnitt)
- Keine Abfälle wie Kunststoff, Gummi, Lacke oder Baumaterialien
- Feuer ständig beaufsichtigen, nach dem Abbrennen kontrollieren
- Bei Wind oder Funkenflug das Feuer sofort löschen
- Zufahrten für Einsatzkräfte & Hydranten freihalten
- Ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten; keine Stroh- oder Heuballen als Sitzgelegenheiten
- Im Umkreis von 50 m dürfen sich keine Gebäude, Straßen, Wälder oder brennbare Objekte befinden
- Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher, Wasserschlauch, Sand)
- Bei Gefahr: Notruf 122
- Waldbrandverordnungen beachten!
📝 Genehmigungen & Meldungen
Innerhalb des bebauten Gebiets
➡️ Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters erforderlich (kostenpflichtiger Bescheid)
Frist: spätestens Do., 26. März 2026 – 16 Uhr
Ortsaugenschein: Mo., 30. März 2026
Außerhalb des bebauten Gebiets
➡️ Brauchtumsfeuer müssen 4 Werktage vorher gemeldet werden
Frist: spätestens Di., 31. März 2026 – 16 Uhr
Eine verantwortliche Person ist anzugeben
Bei Wind oder Trockenheit: absolutes Verbot
📞 Service & Informationen
Unsicher, ob Ihr Grundstück im bebauten Gebiet liegt?
Baurechtsabteilung
📞 04352 / 537 – DW 307 oder DW 212
Formulare:
📍 im Rathaus
🌐 online auf https://www.wolfsberg.at/woservice/formulare/formulare-zum-ausdrucken#ostern-2026
🌱 Hinweis für den Naturschutz
Bitte das Holzmaterial vor dem Abbrennen umlagern, damit Kleintiere wie Igel, Mäuse oder Vögel geschützt werden.